Die Jugendbeteiligung ist seit 2015 gesetzliche Pflichtaufgabe gemäß der Gemeindeverordnung §41a des Landes Baden-Württemberg. Für den Stadtjugendring Weinheim e.V. ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein integraler Bestandteil der Jugendarbeit und seit 2016 eine zentrale Aufgabe in allen Arbeitsfeldern und für das Gemeinwesen. Damit ist das Beteiligen der Kinder und Jugendlichen in Weinheim kein “Muss”, sondern vielmehr die Kür und eine notwendige Maßnahme für die weitere Entwicklung unserer Kommune. Ziel ist es, die jungen Menschen mit in die Gesellschaft einzubeziehen. Jeder und jede Einzelne kann und soll sich an der Entwicklung des Gemeinwesens beteiligen. Jede und jeder ist groß und alt genug, Gehör zu finden.