Am 26. Mai 2019 sind in Baden-Württemberg die nächsten Kommunalwahlen und du hast das Glück, dieses Jahr schon ab 16 Jahren deine Stimmen abgeben zu dürfen! Die Kommunalpolitik beeinflusst deine
direkte Umgebung vor Ort. Deshalb nutze deine Chance mitzubestimmen, wer im Gemeinde- und im Kreistag über deine Anliegen (wie Jugendzentrum oder Skateanlage) entscheidet.
Vor der Wahl
Bis Anfang Mai bekommst du von deiner Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Hier wird dir mitgeteilt, dass du wählen darfst und in welchem Wahllokal du eingeteilt bist. Falls du bis zu diesem
Termin noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hast, informiere dich am besten sofort in deinem Rathaus. Unter Umständen musst du in diesem Fall einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
stellen.
Einige Tage vor der Wahl erhältst du dann den Stimmzettel und ein Merkblatt, auf dem noch einmal die wichtigsten Hinweise stehen. So kannst du dich in aller Ruhe auf die Wahl vorbereiten. Wenn du
am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen willst, kannst du per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Im Wahllokal
Am Wahltag, Sonntag, den 26. Mai 2019, haben die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Dort hin solltest du deinen Personalausweis oder Reisepass, deinen Stimmzettel und deine
Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Dann darfst du deine Stimmen abgeben!
So vergibst du deine Stimmen:
Vielleicht hast du schon einmal die Wörter Kumulieren und Panaschieren gehört? Diese sind die wichtigsten Wahlprinzipien, nach denen die Gemeinderats- und die Kreistagswahlen funktionieren. Beim
Kumulieren darfst du den Kandidatinnen und Kandidaten, die du gerne wählen möchtest, maximal 3 Stimmen geben. Du kannst also Stimmen häufen. Willst du nun Politiker*innen von unterschiedlichen
Parteilisten wählen, darfst du auch Panaschieren. Das bedeutet du darfst deine Stimmen mischen und Kandidaten*innen von Hand auf eine andere Liste schreiben. Wie viele Stimmen du bei den
Kommunalwahlen insgesamt vergeben darfst, erfährst du auf deinem Stimmzettel!
ACHTUNG: Wer sich bei der Stimmverteilung verzählt, stimmt ungültig ab!
Welche sonstigen Bedingungen muss ich für die Wahl erfüllen?
Bei den Kommunalwahl bist du wahlberechtigt und besitzt also das aktive Wahlrecht, wenn du am Wahltag:
(Quelle: https://www.waehlenab16-bw.de/wiewaehleich.html)